Stellungnahme zu mehreren Themen im Zuge der Errichtung der Sportplatzkantine

Stellungnahme zu mehreren Themen im Zuge der Errichtung der Sportplatzkantine

In einer Aussendung von GR Johann Pipek von der Liste WIR-Vösendorfer aber auch von gfGR Allmer (ÖVP) in einer Gemeindemitteilung wurden dort falsche Behauptungen aufgestellt, die richtiggestellt gehören

GR Pipek behauptet, dass es aufgrund von Fehlplanungen zu Mehrkosten von 1,2 Mio gekommen wäre.

Richtig ist, dass ein Neubau mit Bruttokosten von € 2,4 Mio veranschlagt wurde. Darin nicht enthalten waren selbstverständlich nicht Kosten für die Umplanung zu einer Großgewerbeküche, der Einrichtung der Kabinen, dem Abriss des Altgebäudes und die Neugestaltung der Außenanlagen.

Aber Alles der Reihe nach:

Thema: Grundlagen der Einreichung und Vorgaben der Planung

In der Einreichung des Architekten wurde keine gewerbliche Küche geplant und eingereicht. In der Einreichung wurde ein Vereinslokal/Kantine, eine Ausgabestation und ein Küchenbuffet in die Baupläne eingezeichnet und eingereicht.

Schon beim Erstgespräch mit der Vereinsführung wurde das Thema (Kantinenführung wie bisher oder Restaurantbetrieb mit Großküche) nochmals hinterfragt. Eine Planung „Gewerbliche Großküche“ wurde aus Kostengründen ausgeschlossen und wurde daher in der Planung auch nicht weiter berücksichtigt.

Seitens der Vereinsführung war immer die Rede von einer Weiterführung der bestehenden Konzession des „freien Gastgewerbes“, um die Betriebskosten für den Verein so gering wie möglich zu halten. Argumente hierzu sind:

  • Steuerliche Vorteile
  • Kosten der Geschäftsführung
  • Anmeldung des Gewerbes
  • Kosten Steuern für den Ganzjahresbetrieb (nur saisonaler Betrieb am Sportplatz)
  • Baukosten

 

Seitens des Vereins wurde die Anforderung folgender Weise definiert: Aufwärmküche mit Toaster, Würstelkocher, ein Ausschank und auch ein Kühlraum (keine Kühlzelle). Diese Abstimmungen wurden mit der damaligen Vereinsführung, den Vertretern der Gemeinde und dem planenden Architekten abgestimmt, im Gemeinderat so besprochen und auch bei der Baubehörde so eingereicht.

Die Budgetvorgabe war eindeutig an alle Beteiligten kommuniziert mit Baukosten von € 2.400.000, - inkl. USt.

Weil dieses Ziel nicht so einfach laut Kostenschätzungen und der Marktsituation (gesättigter überhitzter Markt) zu erreichen war (und ein Verhandlungsspielraum vorhanden sein sollte), hat man sich auch auf eine funktionale Ausschreibung geeinigt, weil hier das Zielbudget leichter zu erreichen war. Aus diesem Grunde wurden vorab optionale Zusatzpakete in die Ausschreibung genommen um eben ein Projekt „angepasst an das Budget“ zu ermöglichen.

 Im Zuge des Ausschreibungsverfahrens hat sich gezeigt, dass einige gewünschte Optionen (im Baubereich z.B. Verlängerung der Tribünenüberdachung, Räume unter der Tribüne und ein behindertengerechter Aufzug) so kostengünstig angeboten wurden, dass eine Mitbeauftragung sinnvoll war.

Die Photovoltaik-Anlage und eine gesamte Lüftungsanlage (Vereinslokal) wurden aus Kostengründen zurückgestellt.

Der Spielraum für eine gewerbliche Großküche war nach der Angebotseröffnung auch nie ein Thema mehr, weil das den Kostenrahmen gesprengt hätte und die damalige Vereinsführung kein Interesse zeigte.

Sämtliche diese Informationen und Teilschritte wurden in Aktenvermerken dokumentiert.

FAZIT:

Die Anforderungen der Vereinsführung und der Behörden wurden in der Ausschreibung und Planung vollständig umgesetzt. – Die Vergabe erfolgte in der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 5.November 2019 für die reinen Baukosten Brutto mit € 2.400.047,60 inklusive Tribüne, Tribünendach und Aufzug.

Zusätzlich budgetiert wurde die Einrichtung der Kabinen und die Küche (sowie mit dem Vereinsvorstand vereinbart als „Aufwärmküche“) mit € 90.000.- und Planungskosten mit 157.000.- inkl. USt.

Welche Teile des alten Gebäudes abgebrochen und welche Teile erhalten bleiben, stand in diesem frühen Stadium nicht fest. Dies sollte erst nach Bezug des Neubaus und einer genauen Bestandsaufnahme gemeinsam mit der Vereinsleitung erfolgen.

Thema: Vergabeverfahren

Das gesamte Verfahren wurde durch das Anwaltsbüro ADJOKAT Rechtsanwälte - Dr. Roland Katary begleitet. Es wurde in 2 Phasen durchgeführt. In der ersten Phase wurde das Bauvorhaben auf öffentlichen Plattformen vorgestellt und mögliche Interessenten hatten die Möglichkeit sich zu melden. Schlussendlich erklärten sich 5 Firmen bereit, bei der Ausschreibung mitzumachen. Diese Firmen wurden auch zur Angebotslegung eingeladen.

FAZIT:

Das Verfahren wurde mit juristischer Begleitung umgesetzt. Die Angebotsöffnung erfolgte durch den Juristen. Sämtliche Verhandlungen mit den Firmen erfolgten auch im Beisein der Juristen.

Thema: Erfüllung Auflagen und Bescheide – Gutachten

Im Bescheid der behördlichen Baubewilligung vom 04.10.2019 gibt es keine Auflagenpunkte zum Buffetbereich und der Kantine, also konnte diese wie eingereicht auch so gebaut und ausgestattet werden.

Vom Amt der niederösterreichischen Landesregierung – Gruppe Baudirektion wurde ein Gutachten bestellt, welches den Inhalt der Einreichunterlagen weiters prüfte und bestätigte.

Die Prüfung des Vorhabens hat ergeben, dass die Bedingungen des örtlichen Raumordnungsprogramms eingehalten werden, die bautechnischen Bestimmungen in der NÖ BO und NÖ BTV wurden in der Planung vollinhaltlich berücksichtigt. Da an diesem Standort bereits eine Kantine betrieben wurde und wird und auch die Lage der Kantine nicht in der Nähe von Wohngebäuden steht, kann davon ausgegangen werden, dass hier keine Genehmigungspflicht aus der örtlichen Situation vorliegt.

FAZIT:

Es liegt keine zusätzliche Auflage oder negative Stellungnahme zur Einreichplanung vor. Die diesbezüglichen Vorwürfe von GR Pipek, welcher der Behörde Versäumnisse vorgeworfen hat, sind damit nicht gerechtfertigt.

 

Mehrkosten

Grundsätzlich geben wir GR Pipek recht, dass aufgrund Corona-Pandemie die Einnahmen der Gemeinde um mehrere Millionen (Kommunalsteuer, Gewerbesteuer, …) reduziert sind und hier ausgabenseitig besonders sparsam umgegangen werden sollte.

Die SPÖ hat sich bei den Errichtungskosten des Neubaues genau nach den Vorgaben gehalten. Zu den Errichtungskosten gehören aber nicht Außenanlagen und Abbruchkosten, schon gar nicht die Umplanung zu einer gewerblichen Großküche. Diesen Umstand verschweigt GR Pipek geflissentlich.

Durch den Wechsel der Vereinsführung das ASV-Vösendorf Ende Mai 2020 wurde vom neuen Vereinsvorstand die Idee geboren eine Großküche zu installieren und den Kantinenbereich zu einer „Sportbar“ auszubauen, die ganzjährig täglich geöffnet sein soll. Dies wurde offensichtlich mit der neuen ÖVP/DIE GRÜNEN-Gemeinderegierung besprochen und von dieser zugestimmt.

Daraufhin wurde mit der Baufirma ein Baustopp vereinbart, Planungsbüros mit den Umplanungen und Einholung von Kostenschätzungen beauftragt und die Einreichung bei der Gewerbebehörde veranlasst.

Diese Entscheidungen wurden Mitte Juni getroffen, offen kommuniziert und auch in einem Protokoll festgehalten – also keine Spur von einem Fehlverhalten der vorherigen verantwortlichen Entscheidungsträger!!!!

Dies alles erfolgte also zu einem Zeitpunkt, wo die Bauarbeiten im Inneren praktisch abgeschlossen waren und ein Monat später das Gebäude hätte übergeben werden sollen!

Zwei Monate später, also im August 2020 wurden nun die ersten Teile der Mehrkosten für die Umplanung zu einer Großküche (und entsprechenden neuen Vorschreibungen durch die Gewerbebehörde) bekanntgegeben.

Alleine die Kosten für die Verlängerung der Bauzeit aufgrund der gewerblichen Küche, Vorhalten der Baustelleneinrichtung und Baustellenkoordination betragen fast € 61.000.-!!! Dies ist nachzulesen im Protokoll der Sitzung des Gemeinderates vom 27.August 2020.

In Summe soll das „Tuning“ von einer einfachen Aufwärmküche zur gewerblichen Großküche, wie der dafür zuständige gfGR Allmer (ÖVP) in den Gemeindemitteilungen vom September 2020 ausführt, ca. € 400.000.- betragen.

Die SPÖ und die FPÖ haben die Mehrkosten in der GR-Sitzung vom 27.August 2020 im Hinblick auf die von GR Pipek zitierten Mindereinnahmen durch die Corona-Pandemie und daraus resultierenden Sparkurs bei den Ausgaben abgelehnt.

Pikanterweise hat GR Pipek, der in seiner Aussendung die Kostenerhöhungen am Sportplatz kritisierte, den Mehrausgaben gemeinsam mit ÖVP/DIE GRÜNEN zugestimmt!

So wie das aussieht, ist GR Pipek offensichtlich der Steigbügelhalter für die ÖVP und das Bürgermeisteramt. Vielleicht wäre es Für GR Pipek an der Zeit, sein Gemeinderatsmandat zu überdenken bzw. übergeben, z.B. an eine dynamische, viel jüngere Frau in der Liste WIR VÖSENDORFER, welche sicher frischen Schwung und mehr Objektivität in die Gemeindepolitik bringen würde.

 

Jetzt, werte Vösendorferinnen und Vösendorfer gestatten sie noch einige klärende Worte zu Gewerbeausübung, nachdem sowohl GR Pipek und gfGR  Allmer den Ausschank an Zuschauer/Gästen in Abrede stellten:

Seit Beginn waren verschiedene Pächter im Kantinenbereich des Sportzentrums tätig. Allen genügte die bisherige einfache Ausstattung der Kantine und auch die bisherige Gewerbeberechtigung „freies Gewerbe“, womit der Ausschank an Zuseher immer gewährleistet war und nie ein Problem darstellte. Wenn GR Ing. Pipek weiterhin daran zweifelt, geben wir ihm den Rat, sich bei seinem Bruder Franz zu erkundigen, der ja mehrere Jahre als Obmann des ASV VÖSENDORF tätig war und auch die Kantine mit der Anmeldung „freies Gewerbe“ geführt hat. Der Vereinsvorstand unter Obmann Harry Zeller führte die Kantine als „freies Gewerbe“ und hatte dies auch genau so mit der neuen Kantine vor. Und gfGR Allmer würden wir empfehlen, mit dem neuen Vereinsvorstand zu sprechen, warum dieser weiterhin in dem Kantinenprovisorium (Holzhütte) an Zuseher und Vereinsfremde weiterhin Ausschank betreibt (bzw. betrieben hat, weil Corona-bedingt derzeit keine Zuseher auf den Sportplatz gelassen werden dürfen)!

 

 

Quellen:

Siehe: Verabreichen und zubereiten von Speisen „Freies Gastbewerbe“ nach § 111 Abs.2 Ziffer 3 oder Ziffer 5 GewO

GESETZESTEXTE

 

  • Gewerbeordnung 1994, StF: BGBl. I 1994/194 i.d.F. BGBl. 2010/111
  • Bundesabgabenordnung BAO
  • Körperschaftssteuergesetz 1988
  • Verwaltungsstrafgesetz 1991
  • VereinsR 2001, Richtlinie des BMF, 02.01.2006,

 

 

Christian Kudym & Gerhard Smolik